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 Betreff des Beitrags: Vereinsgewehre Kat. C und D; Innehabung
BeitragVerfasst: 30. Juli 2010, 18:35 
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Hallo, geschätzte Forumsteilnehmer
Ich bin neu im Forum und bitte um Nachsicht sollte nicht alles gleich gelingen

Folgendes Thema:


Verwahrung und Weitergabe von vereinseigenen Gewehren (Kat. C und D) an Mitglieder:

Ich habe versucht über diese Problematik Klarheit zu gewinnen, bin aber nicht fündig
geworden.

- Ein Gewehr in Vereinsbesitz kann nicht auf den Verein gemeldet (neu: registriert)
werden, sondern nur auf ein Vereinsmitglied.

- Wird ein solches Gewehr an ein Vereinsmitglied weitergegeben, z.B. Bewerb oder Training,
beginnt die Frist der sog. Innehabung zu laufen.

siehe dazu:

Waffengesetz 1996: §30,(2) : gemeldete Waffe Kategorie C: 4 Wochen
Novelle 2010: §33(8) : nunmehr registrierte Waffen Kategorie C und D: neu 6 Wochen

Befindet sich also die Waffe ( Kat. C oder D), aus welchem Grund auch immer,
länger als die vorgeschriebene Frist bei dem Vereinsmitglied wäre gem. Gesetz die Waffe
auf dieses neu zu melden bzw. zu registrieren.
Oder die Waffen wäre zurückzugeben und wieder neu auszufassen. Sollte natürlich schriftlich dokumentiert werden.

Gibt es eine einfachere Möglichkeit ?


Noch eine Frage zur Verwahrung:

Würde es genügen bei einer Waffe Kat. C beispielsweise den Verschluss in einem
FFW Tresor zu verwahren, das eigentliche Gewehr aber in einem normalen Schrank,
oder müssen alle wesentlichen Waffenteile gem. § 2(2) verwahrt werden.
Es wäre ja keine funktionsfähige Waffe.
In Hinblick auf die zu erlassende Verordnung gem. § 16a: Verwahrung von Schusswaffen
wäre dies doch ein wesentlicher Kostenfaktor.


Mit Schützengruß Reinecke


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 Betreff des Beitrags: Re: Vereinsgewehre Kat. C und D; Innehabung
BeitragVerfasst: 30. Juli 2010, 18:55 
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Willkommen im Forum, reinecke!
Zitat:
- Ein Gewehr in Vereinsbesitz kann nicht auf den Verein gemeldet (neu: registriert)
werden, sondern nur auf ein Vereinsmitglied.

- Wird ein solches Gewehr an ein Vereinsmitglied weitergegeben, z.B. Bewerb oder Training,
beginnt die Frist der sog. Innehabung zu laufen.
Richtig.
Zitat:
Befindet sich also die Waffe ( Kat. C oder D), aus welchem Grund auch immer,
länger als die vorgeschriebene Frist bei dem Vereinsmitglied wäre gem. Gesetz die Waffe
auf dieses neu zu melden bzw. zu registrieren.
Oder die Waffen wäre zurückzugeben und wieder neu auszufassen. Sollte natürlich schriftlich dokumentiert werden.
Wobei Papier geduldig ist - aber wieder richtig.
Zitat:
Gibt es eine einfachere Möglichkeit ?
Sehe ich nicht - nein.
Zitat:
Würde es genügen bei einer Waffe Kat. C beispielsweise den Verschluss in einem
FFW Tresor zu verwahren, das eigentliche Gewehr aber in einem normalen Schrank,
oder müssen alle wesentlichen Waffenteile gem. § 2(2) verwahrt werden.
Solange der "normale" Schrank versperrbar und auch versperrt ist wirst Du idR keine strengere Verwahrung brauchen.
Zitat:
In Hinblick auf die zu erlassende Verordnung gem. § 16a: Verwahrung von Schusswaffen
wäre dies doch ein wesentlicher Kostenfaktor.
Das sind ungelegte Eier...

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Gruß,
Richard Temple-Murray


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 Betreff des Beitrags: Re: Vereinsgewehre Kat. C und D; Innehabung
BeitragVerfasst: 30. Juli 2010, 19:17 
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Zitat:
Solange der "normale" Schrank versperrbar und auch versperrt ist wirst Du idR keine strengere Verwahrung brauchen.


... in dem Fall brauchst Du aber den Verschluß auch nicht entfernen ..... :wink:

GS

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Mitglied Nr. 364


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 Betreff des Beitrags: Re: Vereinsgewehre Kat. C und D; Innehabung
BeitragVerfasst: 30. Juli 2010, 19:21 
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. falls Der Schrank aber nicht versperrt ist:

Aus dem RUnderlass:

Zitat:
Die Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit stellt durch den Schutz vor Aneignung auch jenen vor unbefugter Verwendung sicher.
Eine Maßnahme, die allein auf Verhinderung unbefugter Verwendung abstellt (etwa lediglich die Anbringung eines Abzugsschlosses, oder die Entfernung des Verschlussstückes), wird daher für sich allein keine ausreichende Sicherheit bieten.
Es werden daher zusätzliche Vorkehrungen gegen den Schutz vor unrechtmäßiger Aneignung zu treffen sein. Insbesondere soll gewährleistet sein, dass Minderjährige nicht unmittelbar auf Waffen Zugriff haben, die nur mit einem Abzugsschloss oder durch Entfernung des Verschlussstückes gesichert sind. Dem Schutz vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender gemäß Z 4 kommt für jene Zeiträume keine Bedeutung zu, in denen eine rechtmäßige Anwesenheit anderer Menschen überhaupt ausgeschlossen ist. In einer sicher versperrten und auch sonst gesicherten Wohnung würde eine Forderung nach darüberhinausgehendem Schutz, etwa den Schlüssel zu einem Waffenschrank noch gesondert sicher unterbringen zu müssen, das Gebot zur sicheren Verwahrung überziehen.


GS

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Mitglied Nr. 364


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 Betreff des Beitrags: Re: Vereinsgewehre Kat. C und D; Innehabung
BeitragVerfasst: 30. Juli 2010, 19:29 
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GSchoenbauer hat geschrieben:
[... in dem Fall brauchst Du aber den Verschluß auch nicht entfernen ..... :wink:

Stimmt natürlich, erschien mir jetzt aber nicht extra erwähnenswert. Verschluß (oder sonstigen "wesentlichen Bestandteil" einer Waffe) entfernen bzw. eine Waffe mittels Abzugsschloß sichern kenne ich von der kurzfristigen Verwahrung im KFZ, sonst eigentlich nicht. Definitiv ist das daheim im versperrten Schrank eine unnötige Fleißaufgabe.

_________________
Gruß,
Richard Temple-Murray


Cui bono?


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 Betreff des Beitrags: Re: Vereinsgewehre Kat. C und D; Innehabung
BeitragVerfasst: 30. Juli 2010, 20:56 
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Hallo REINECKE! Willkommen im Forum (und hoffentlich auch bei der IWÖ). Da Deine Fragen von GS und RICHARD bereits beantwortet wurden brauche ich nicht auch noch meinen "Senf" dazugeben.
Wünsche Dir interessante Diskussionen hier im Forum.
schönen Abend
sousek, M.Nr. 718


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 Betreff des Beitrags: Re: Vereinsgewehre Kat. C und D; Innehabung
BeitragVerfasst: 31. Juli 2010, 11:43 
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Danke für die prompten Klarstellungen, die meinen Wissensstand bestätigen
bzw. ergänzen.

LG Reinecke

Bin IWÖ Mitglied seit 1998


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 Betreff des Beitrags: Re: Vereinsgewehre Kat. C und D; Innehabung
BeitragVerfasst: 31. Juli 2010, 15:06 
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Beiträge: 2552
Zitat:
Bin IWÖ Mitglied seit 1998


Willkommen Reinecke!

Du gehörst ja zum "harten Kern" der IWÖ.


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