Willkommen im Forum,
reinecke!
Zitat:
- Ein Gewehr in Vereinsbesitz kann nicht auf den Verein gemeldet (neu: registriert)
werden, sondern nur auf ein Vereinsmitglied.
- Wird ein solches Gewehr an ein Vereinsmitglied weitergegeben, z.B. Bewerb oder Training,
beginnt die Frist der sog. Innehabung zu laufen.
Richtig.
Zitat:
Befindet sich also die Waffe ( Kat. C oder D), aus welchem Grund auch immer,
länger als die vorgeschriebene Frist bei dem Vereinsmitglied wäre gem. Gesetz die Waffe
auf dieses neu zu melden bzw. zu registrieren.
Oder die Waffen wäre zurückzugeben und wieder neu auszufassen. Sollte natürlich schriftlich dokumentiert werden.
Wobei Papier geduldig ist - aber wieder richtig.
Zitat:
Gibt es eine einfachere Möglichkeit ?
Sehe ich nicht - nein.
Zitat:
Würde es genügen bei einer Waffe Kat. C beispielsweise den Verschluss in einem
FFW Tresor zu verwahren, das eigentliche Gewehr aber in einem normalen Schrank,
oder müssen alle wesentlichen Waffenteile gem. § 2(2) verwahrt werden.
Solange der "normale" Schrank versperrbar und auch versperrt ist wirst Du idR keine strengere Verwahrung brauchen.
Zitat:
In Hinblick auf die zu erlassende Verordnung gem. § 16a: Verwahrung von Schusswaffen
wäre dies doch ein wesentlicher Kostenfaktor.
Das sind ungelegte Eier...