Eine Reparatur des bisherigen oder eine Neugestaltung, eine echte Reform. Eine Reparatur mit Liberalisierung ist für jeden Politiker riskant, weil bei jedem noch so kleinen Vorfall, der mit der Liberalisierung gar nichts zu tun haben muss, auf ihn gezeigt werden wird. Das kennen wir gut, die Presse kann das, wenn sie wollen soll.
Eine Neugestaltung ist bei näherem Hinsehen nicht unrealistisch. Wenn man es versteht, glatter durchzuziehen. Weil sich seit der Flüchtlingskrise so viele Menschen bewaffnet haben, passen wir die Gesetze radikal an, zur Aufrechterhaltung des Sicherheitsniveaus.
Waffenrechtspaket 2020 (muss ja ein Markenzeichen haben), zentrale Punkte:
1. Schusswaffen darf erwerben und besitzen, wer den für die Kategorie geltenden Waffenführerschein hat 2. Es gibt die Führerscheingruppen B,C,D (Sind das noch die aktuellen Kategorien nach EU? Wenn nötig abgleichen, ansonsten gewohntes belassen!) 3. Wer den Führerschein besitzt, hat das Recht, die entsprechend Kategorie verdeckt zu führen 4. Wiederholungen der Führerscheinprüfung oder Nachschulung werden so gehandhabt wie beim Autoführerschein (kann sich beim KFZ ändern, dann ändert es sich hier auch und umgekehrt) 5. Zu jeder angemeldeten Waffe gibt es ein Dokument im Scheckkartenformat (analog Zulassungsschein) 6. Das Dokument gilt als Trageerlaubnis 7. Munition ist nur mit diesem Dokument beim Händler zu erwerben (Verschärfung, Sicherheitsgewinn) 8. Der Besitz von Munition bleibt wie bisher geregelt, weil anders nicht vollziehbar 9. Die besonderen derzeitigen Bestimmungen zum Hohlspitzgeschoss und zur Vorderschaftrepetierflinte werden beseitigt, weil in der EU exotisch. 10. Vererbung ist möglich, führen aber nur mit Waffenführerschein 11. Altbestand ist garantiert, wird gehandhabt wie vererbt (anders nicht vollziehbar und Schutz vor Enteignung)
Zu 3.: Hier darf es keine Kaliber- oder Magazinbeschränkung geben, denn das könnte ein Sicherheitsrisiko darstellen. Den sichersten Umgang pflegt man mit der gewohnten Waffe, also der Sportwaffe. Diese zu führen darf nicht untersagt sein. Ob man die Zahl der geführten Waffen einschränken darf, also nur eine FFW zur gleichen Zeit, weiß ich nicht. Das würde sich als Begrenzung der sofort verfügbaren Schusszahl argumentieren lassen, sozusagen als Magazinbeschränkung. Ich habe keinen Bedarf an zweien am Mann. Wenn ihr da Gedanken habt, bitte heraus damit.
Wissende erkennen, Tschechien hat mich inspiriert. Das ganze hat durchaus Verschärfungscharakter, weil ab jetzt nicht „jeder Dodel mit einem Jagdgewehr oder Mun aus dem Geschäft gehen kann“. Klar?
Das System ist jedem Gegenüber leicht zu erklären und zu argumentieren, wegen der Analogie zum System bei Kraftfahrzeugen. Damit leben wir ja gut und es betrifft fast alle. Am besten wäre überhaupt die feste eine Koppelung (Junktimierung) mit den Bestimmungen aus dem Kraftfahrzeugwesen. Dann ist jeder Teil plausibel, gewohnt, schnell erklärt und betrifft eine Mehrheit.
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