Zitat:
Ist eine Disco/Festl jetzt eine einschlägige Veranstaltung?
Disco ist Privatsache, da gilt nur die Hausordnung, man kann maximal des Lokals verwiesen bzw. nicht reingelassen werden (waffenrechtlich irrelevant).
Ein "Festl" (z.B. Feuerwehrfest, etc.) unterliegt nicht dem Versammlungsgesetz ("volksgebräuchliches Fest"):
Zitat:
§ 5. Ferner sind öffentliche Belustigungen, Hochzeitszüge, volksgebräuchliche Feste oder Aufzüge, Leichenbegängnisse, Prozessionen, Wallfahrten und sonstige Versammlungen oder Aufzüge zur Ausübung eines gesetzlich gestatteten Kultus, wenn sie in der hergebrachten Art stattfinden, von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgenommen.
Da man sich in der Disco bzw. am Festl meist vergnügen will und auch Alkohol konsumiert, würde ich da generell auf eine Waffe verzichten. Ausnahme wäre maximal als Personenschützer mit einem VIP, da wird aber dann auch meist das Führen einer Waffe vom Veranstalter aktzeptiert (im Vorfeld abklären).
Was die Beförderungsbestimmungen z.B. der Wr. Linien betrifft, haben diese auch keine waffenrechtliche Bedeutung.
Man kann maximal von der Beförderung ausgeschlossen werden, ansonsten hat´s keine (waffen)rechtlichen Folgen.
Ausserdem hat der Kontrollor auch gar keine Handhabe, der hört von mir "die Waffe ist nicht geladen und ich hab einen WP dafür" (verboten sind ja nur "geladene Schusswaffen").
Überprüfen kann/darf er das auch gar nicht, sobald ich ihm die Waffe zur Überprüfung geben würde, würden wir uns beide strafbar machen, er wegen Führens einer Schusswaffe (auch ungeladen) und ich weil ich einem nicht Berechtigten die Waffe überlassen habe. Und dass ich mit der Waffe hantiere um ihm den Ladezustand zu zeigen, lehne ich ab, da das die anderen Passagiere beunruhigen würde.
Da ich mit einer ungeladenen Waffe aber nicht gegen die Beförderungsbestimmungen verstosse, kann er mich auch nicht rauswerfen. Er kann maximal die Polizei rufen, die kontrolliert dann den WP, kann aber auch nicht viel tun (wenn ich die Waffe lediglich im Holster getragen habe). Im schlimmsten Fall entlädt man dann die Waffe (bzw. macht das die Polizei sowieso) und man kann danach mit der nun geprüft ungeladenen Waffe (Magazin in der Tasche) seine Fahrt fortsetzen.
Ausserdem wird eine verdeckt getragene Waffe sowieso kaum jemanden auffallen und offenes Führen ist in Zivil sowieso nicht anzuraten.
lg