aurum hat geschrieben:
Nochmal der Spruch des EGMR zu einem Fall in Dland:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 26.6.2012 das Urteil im Fall “Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland” verkündet. In seinem Urteil der Großen Kammer (Beschwerdenummer 9300/07), das rechtskräftig ist, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Mehrheit der Stimmen eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest.
Da Österreich ein ähnliches Jagdgesetz wie Deutschland hat, wird es auch bei den bei uns anhängigen Verfahren aufs Selbe rauskommen.
Na dann hoffen wir mal, dass der EGMR ähnlich strikt urteilt, wenn die Obrigkeit irgendwelche legal erworbenen Waffen einziehen will!
Rein rechtlich wäre ja beides fast ähnlich gelagert, da in beiden Fällen der Gesetzgeber mit dem Allgemeinwohl bzw. zugunsten dessen argumentiert ...

Ich bin zwar in Sachen Eigentum ähnlich kompromisslos wie aurum eingestellt, jedoch habe ich beim Wildmanagement eine andere Meinung: Dieses muß aus den verschiedensten Gründen für unsere Kulturlandschaft durchgezogen werden - entweder auf die gegenwärtige Art (bei der es aufgrund des entstandenen Industriezweiges eine Wertschöpfung in Milliardenhöhe gibt) oder durch beamtete Schlacht-Schützen, die dem Steuerzahler ein Vermögen kosten, die genannte Wertschöpfung verhindern und einen großen Teil des identitätsstiftenden jahrhunderte alten Kulturerbes zerstören würden.
Um für mich zu sprechen: als kleiner Waldbesitzer hab' ich immer noch lieber einen möglicherweise mir unsympatischen Hobbyjäger, als einen Beamten, der in meinem Wald das Wildmanagement exekutiert - das ist mal fix.