rhodium hat geschrieben:
Die alles entscheidende Frage ist immer noch: "Welche HA?"
So nur kurze HA betroffen sind (z.B. 7.5er) und man weiter längere Upper dafür kaufen kann, ist der Schaden überschaubar. Betrifft es z.B. alle OA15 Hera oder was auch immer, wäre es eine Katastrophe.
Eine klare Antwort darauf werden wir so schnell keine bekommen ...
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Das ist eine Frage, die mich sowieso sehr stutzig macht. Denn ich meine, mich nicht erinnern zu können, einen derartigen Passus überhaupt in der Richtlinie gelesen zu haben. Vielleicht irre ich mich, aber war da nicht die Rede davon, dass ein HA nur dann in die neue Kat A (7?) kommt, wenn ein Magazin größer als 10 verwendet wird? Diese neue Kat A ist aber nur verboten, wenn der Besitzer keine Ausnahmegenehmigung (zB Sportschütze) hat?
Ich will hier keine Schwarzmalerei betreiben (was anhand der Richtlinie ohnehin zynisch klingt), aber versucht man hier etwa schon wieder "Fleißaufgaben" einzuarbeiten? Schön langsam reichts dann. So eine kalte Enteignung ist eine bodenlose Frechheit!!
MfG
Resistance