Sorry, ich hätte aber noch eine letzte Frage zum Thema - und ich stelle die hier da für andere vielleicht auch nicht ganz uninteressant:
Problemstellung:
Ich fahre arbeitstechnisch (Monteur) 3 Stunden irgendwo hin, werde dort die ganze Woche verbringen und in einem Hotel in der Nähe übernachten.
Ich weiß dass es dort eine tolle Schiessstaette gibt, u.A,. eine der sehr wenigen wo ich mich mit meinem Halbautomaten endlich mal so richtig austoben könnte. (Ja, ich spreche von Zangtal!!)
Die Tresore im Hotel sind "mikro" und fuer meine Zwecke nicht brauchbar (falls überhaupt vorhanden).
Im Wagen darf man eine Kat. B Waffe nicht lassen.
Idee 1 ->
Bevor ich von zuhause wegfahre packe ich einfach mal meinen leichten Waffenschrank (ein etwas besserer Spind mit Nummernschloss) im Wagen, meine OA-15 bereits drin (die Muni selbstverständlich separat aufbewahrt), fahre dann schnurstracks zum Hotel und stelle den Waffenschrank dort im Zimmer. Dort kann ich dann auch die Muni im Schrank rein stopfen.
Von mir aus, mit einer extra- Kette + Schloss die den Waffenschrank zum Heizkörper fixiert (damit er de-facto wie angeschraubt ist).
Dann zur Arbeit. Nach der Arbeit zum Hotel, von dort zur direkt Schiessstaette und direkt zum Waffenschrank im Hotel zurück.
OK oder nicht OK laut Gesetz?
Idee 2 ->
Ein Verwandter wohnt dort in der Gegen. Er hat einen Waffenschrank, aber keine WBK (er ist ein "Tontauben - Schütze").
Ich lass mir alle Schlüssel seines Waffenschranks geben und stecke dort meine OA-15 rein, damit hat keiner außer ich darauf zugriff (wenn er seine Flinte braucht, hat er halt Pech gehabt

).
Dann übernachte ich bei Ihm und ziehe den Plan wie oben durch (Tags zur Arbeit, abends zur Wohnung vom Verwandten - OA15 packen und von dort direkt zur Schiessstaette und direkt zurück).
OK oder nicht OK laut Gesetz?
Vielen Dank im Voraus!!