Das ist aber gleich eine riesige Frage
Na ich versuchs mal nach bestem Wissen und Gewissen (ohne Gewähr).
Behördenweg in Österreich:
Grundsätzlich ist Deine Bezirksverwaltungsbehörde als Waffenbehörde zuständig.
Dorthin ist jede Wohnsitzänderung zu melden.
Also abhängig davon, ob Du einen österreichischen Hauptwohnsitz aufgibst oder diesen in einen Nebenwohnsitz umwandelst, würde ich dies mit dem dazugehörigen aktuellen Meldezettel und einer Erklärung, daß Du Deine Kat. B und C Feuerwaffen ins Ausland verbringst, eingeschrieben dort melden. Für die Ausfuhr selbst braucht man keine weiteren Bewilligungen außer dem Waffenrechtlichen Dokument.
Siehe auch: Auf der IWÖ-Seite: Waffenrecht/Gewerberecht den
Link
Elektronische Zolldokumentation 2004 Waffen http://iwoe.org/img/VB-0400-1.pdf,
Pkt. 2.3.9. (Seite 6)
Zitat:
(9) Für die Ausfuhr von Schusswaffen und Munition hiefür bestehen, soweit nicht Abschnitt 3 der ZD Kriegsmaterial (VB-0401) Anwendung findet, keine administrativen Verbote und Beschränkungen.
Aus taktischen Erwägungen würde ich mit den Vorbereitungen der Sache beim Zielort beginnen. Dort kommt es nämlich drauf an, ob Du mit Gewehr und Pistole aus dem Flughafengebäude rausspazieren kannst.
Also Reihenfolge:
1. Meldezettel über Wohnsitz in Kolumbien oä.
2. Bewilligung zum Besitz und Einfuhr der Waffen in Kolumbien. (Könnte evtl schon eine Bedingung sein, damit Dich eine Fluglinie mitnimmt)
3. Aussuchen der Fluglinie (die Berförderungsbedingungen sind vermutlich überall anders.) schau zB. hier, Waffen müssen beim einchecken deklariert werden.
http://www.billigfliegen.cc/archives/11-Verbotene-Gegenstaende-in-Flugzeugen.html
http://www.usatipps.de/Tips_1/Fluege/Gepaeck/hauptteil_gepaeck.html
Würde bei der Fluglinie selbst fragen und auch Fragen über über Zwischenlandungen stellen. Bei manchen Ländern (zB. Deutschland) gibt es ziemlich drastische Durchfuhrverbote!
4. Meldung an die österreichische Waffenbehörde, (ggf. gem § 26 Waffengesetz)
Beilagen wenn Änderung des Wohnsitzes, : österr. Meldezettel, Ausländ. Meldebescheinigung, zusätzl. Einfuhr- u. Besitzberechtigung fürs Ausland (schadet nicht).
Die Ausfuhr würde ich mir beim Flughafen-Zollamt bestätigen lassen und diese Bestätigung der Ö. Waffenbehörde schicken (Eine DS brauchst Du evtl. auch bei der Ankunft).
Von allen erwähnten Dokumenten würde ich Kopien in ausreichender Anzahl anfertigen und während der Reise bereithalten, auch einen Wertnachweis für den Fall, daß Du bei der Ankunft Einfuhrabgaben bezahlen musst. Ein Satz kommt zum Gepäck (falls Du davon getrennt wirst, was beim Fliegen leicht passieren kann).
So, mehr fällt mir nicht ein, hoffe es geht nichts schief
