Zitat:
Das Waffengesetz ordnet Blankwaffen (mit scharfer Schneide) als Waffen ein. Insofern unterliegen sie nur den allgemeinen Bestimmungen, also ein Führverbot vor Gericht oder bei Demonstrationen. Ansonsten sind sie "frei ab 18" und dürfen ohne Bewilligung mitgeführt werden. Wie auch bei offen getragenen Schusswaffen empfiehlt sich das Tragen einer passenden Bekleidung, die sofort bedrohungsfreie Assoziationen weckt. Irgendwas ziviles vom Mittelalterfest sollte genügen, muss ja nicht gleich Gambeson und Kettenhemd sein. Zur Katana passt wohl ein Kimono besser.
Ok, also ist AT die Ausnahme, viele andere Länder haben das Tragen von scharfen Blankwaffen viel strenger geregelt.
Zitat:
Sportgeräte (z.B. Blankwaffen ohne scharfe Schneide) sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes, da die Schadensbestimmung fehlt. Solche fallen zwar nicht unter das Waffenverbot in Schienenfahrzeugen (dazu gibt eine Verordnung des Verkehrsministeriums, die daraus einen Verwaltungsstraftatbestand macht), könnten aber trotzdem zu einem Ausschluss von der Beförderung führen, da "die übrigen Fahrgäste beunruhigt werden".
Was war da?
Das Verkehrsministerium macht aus dem Mitführen von Sportdegen einen Verwaltungsstraftatbestand oder wie war das gemeint?