Siehe
http://www.weidwerk.at/html/waff_frist.htm
Zitat:
Rechtfertigung für Waffenbesitzkarte
Inhaber von Waffenbesitzkarten haben bis zur nächsten Überprüfung ihrer Verlässlichkeit der Behörde eine Rechtfertigung für den weiteren Besitz ihrer Schusswaffen abzugeben.
Zitat:
Überprüfung der Verlässlichkeit
Im Regelfall: Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zumindest alle 5 Jahre zu überprüfen.
Im Anlaßfall: Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffendokumentes jederzeit bei Vorliegen von Anhaltspunkten dafür zu überprüfen, dass der Berechtigte nicht mehr verlässlich ist. Die Behörde kann im Anlassfall ein Gutachten über den Berechtigten ("Psychotest") einfordern.
Ich halte das ja für eine Fehlinformation.