Hallo,
tja in den vergangenen 3 jahren haben 5 personen aus meinem schützenumfeld eine ausnahmebewiligung für kriegsmaterial eingereicht. 4 davon hatten um einen KM1 angesucht und nach einem parteiengehör auf grund einer verständigung vom ergebnis der beweisaufnahme die bewilligung für einen KM1 auch ohne weitere probleme bewilligt bekommen. (wesentlich schwieriger wird es werden einen guten KM1 zu ergattern). die allgemeine begründung des positiven bescheides war, daß es sich beim KM1 um ein eher antiquiertes produkt handelt und daher eine waffentechnische überlegenheit gegenüber der behörde nicht gegeben sei. (nichts desto trotz hat die liebe fr. mag. ploner waffentechnische unterlagen, wenn möglich ein hochglanzprospekt für die beurteilung der waffe gefordert

).
mein antrag für eine halbautomatische nicht rückbaubare MP88 (9mmPara-version des AUG's) wurde mit der erhöhten waffentechnischen überlegenheit meiner wenigkeit gegenüber der behörde im 2. VwGH-gang abgeschmettert.
lest euch den beitrag der mag. ploner (ihres zeichens Paradehoplophobieexemplar) welcher durch John Lee verlinkt wurde genau durch. die aussage ist, das BMI und das BMLV schieben sich gegenseitig den schwarzen peter zu und keiner will wirklich damit etwas zu tun haben und das volk (der rechtstreue bürger) stellt eine potentielle gefahr für die behörde dar.
gute literatur zu entscheidungen des VwGH zu kriegsmaterialanträgen findet ihr im RIS unter dem stichwort kriegsmaterial.
noch dazu ist ja die frau ploner nicht nur mit waffen beschäftigt, sondern auch unter anderem mit diversen abschiebe- und asylverfahren.
somit ist ein positiver bescheid je nach lust, laune, tagesverfassung, aktuellem sexuellem befriedigungsgrad der frau ploner und der aktuellen wetterlage sowie der mondphase abhängig.