Liebe Leute!
Ich habe in OÖ fast 25 Jahre Bisam gefangen. Auch schon bevor ich die Jagdkarte besass. Ich habe die Paragrafen nicht im Kopf aber bei mir (eigenes landwirtschaflich genutztes Grundstück neben einem Bach) und Fang auf den angrenzenden fremden Grundstücken hat rechtilch einwandfrei funktioniert.
1) In OÖ ist der Bisam nicht jagdbares Wild (in Wien glaube ich schon)
2) Von den Grundeigentümern habe ich die Zustimmung für das Aufstellen von Fallen eingeholt. Bei Grundeigentümern die mir die Zustimmung nicht gegeben haben, habe ich keine Fallen gestellt um Wirbel zu vermeiden.
3) Den Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächter) habe ich verständigt, dass ich mit Fallen (Bisam-Haarabzugeisen) im März jeden Jahres in seinem Revier 2 mal am Tag anzutreffen bin.
4) Die Fallen habe ich meistens im und unter Wasser aufgestellt (nicht sichtbar) und den Platz nicht gekennzeichnet. Bei gekennzeichneten Aufstellungsorten (Achtung Falle, usw.) wurde die Falle ab und zu gesucht und gestohlen. Wie weit die OÖ Fallenverordnung beim Bisamfang greift entzieht sich meiner Kenntis. Ich fange nicht mehr und habe alle Totschlagfallen verkauft.
5) Wenn im Gewässer Otter oder Biber anwesend sind, keine Fallen stellen! Auch keine Lebendfallen. (Steht im Natruschutzrecht: Kein Beunruhigen, Fangen, Töten .... usw. von geschützten Tieren)
Bei mir war es mit dem Bisamfang zu dem Zeitpunkt vorbei, als sich die Biber in unserem Revier angesiedelt haben. Heute lohnt sich der Bisamfang bei uns nicht mehr, weil ich beobachtet habe, dass der Biber den Bisam als Nahrungs- und Lebensraumkonkurrent verdrängt. In unserem Revier haben sich die Bisambestände innerhalb von ein paar Jahren auf ca ein Fünftel der ursprünglichen Bestände reduziert.
Übrigens: Für alle die den Bisamfang ernsthaft betreiben möchten (und noch können) empfehle ich ein wirklich gutes Buchv on Carsten Bothe:
http://www.amazon.de/Bisamfang-Alles-%C ... 3788806850
Es enthält sogar zwei Bisam-Kochrezepte.
Mahlzeit und freundliche Grüße!
bertl