Um die aufkeimenden Hoffnung aller Leute(z.B: Ich) die auf so alte Prügel stehen zunichte zu machen:
Habe im BMI angerufen.
Vorweg: Sehr nette Auskunft durch einen Herren im BMI.
Natürlich ohne den Besitzer zu gefährden habe ich eine allgemein gehaltene Anfrage gestellt. Etwa so:
Eine Bezirksverwaltungsbehörde registriert ein halbautomatisches Ordonanzgewehr aus den 50er Jahren(eine nach geltender Auffassung des BMI als Kriegsmaterial einzustufende Waffe) als Kat. B.
Wenn ich diese Waffe kaufe und den Modus nach dem WaffG für Kat. B Waffen einhalte, setze ich mich strafrechtlicher Verfolgung aus, sollte die Eintragung durch einen Fehler der Behörde erfolgt sein und ich die Waffe im guten Glauben und Vertrauen auf die Behörde erworben haben?
Dazu die(eine?) Meinung aus dem BMI:
Selbst wenn die Behörde eine fehlerhafte Registrierung vorgenommen hat, bleibt die Verantwortung beim Besitzer.
Wenn die Behörde ihren Fehler bemerkt(oder eine andere z.B. im Zuge einer Überlassung) gilt: Auch wenn einem kein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann(eben aus Unkenntnis und Vertrauen auf die Behörde) gilt die Waffe auf jeden Fall als verfallen.
Heißt: Wenn auch keine Strafe, so ist die Kanone auf jeden Fall weg.(natürlich ohne Entschädigung)
Also doch, ohne Ausnahmegenehmigung: Finger weg von solchen "Irrläufern"
Keine große Überraschung nicht?
