Hallo!
Nun das ist eine interessante Situation!
Klar ist, das ein KK-Halbautomat eine genehmigungspflichtige Waffe ist und man WBK oder Waffenpass benötigt!
Wenn man als Besitzer einer WBK eine bis dato nicht gemeldete, also illegale Waffe erwirbt, müßte sie automatisch legal werden.
Der Vorbesitzer könnte nicht einmal strafverfolgt werden, da er die Waffe ja nicht mehr besitzt!
Andererseits muß ja der Verkäufer die Meldung an die Behörde machen!
Wäre wohl interessant zu beobachten wie die darauf reagieren!
Die Entgegennahme der Meldung zu verweigern wäre wohl rechtswidrig da der Erwerber, in dessen Besitz sie sich ja schon befindet, dazu berechtigt ist!
Außerdem müssten die Behörden ja eigentlich dankbar sein, wenn aus einer Illegalen eine Legale wird!
Andererseits wäre ein zukünftiges Waffenverbot für den Veräußerer wohl zu erwarten weil er jahrelang gegen das Waffengesetz verstoßen hat und somit für die Behörden kaum zuverlässig erscheinen wird!
Mein Empfehlung: Brav sein und die drei Affen machen...
Dann habt ihr dat Dingens vieleischt nok wenn mer insere schu lang abliefern durften!
Natürlich könnte auch noch der Weg über einen guten Büchsenmacher gehen:
Der meldet den Verkauf an die Behörde!
Schließlich kann das Teil ja schon seit Jahren im Lager vergessen worden sein...
Ob das Ganze handelsrechtlich bezüglich Inventur Rechtens ist bin ich allerdings überfragt!
Zitat:
Ein mir bekannter Händler lagert immer noch einen KK-Halbautomat des Typs "Calico Liberty Gun" inkl. Klappschaft. Die Waffe los zu bringen, scheint sehr schwierig.
Einer meiner Händler hat vor zehn Jahren monatlich mehr KK-Halbautomaten verkauft als heutzutage im Jahr.
Calico!!!
Ein "lustiges" Thema vor 10 Jahren:
Calico KK-Halbautomat - frei erhältlich ab 18.
Calico Groß- und KK-Pistole - auf WBK ab 21.
Calico 9mm Halbautomatisches Gewehr - Kriegsmaterial!!!!
Unterschied zwischen erhältlicher Pistole und Gewehr:
Längerer Lauf und Hinterschaft - sonst nix!?!?