Zitat:
Ich erachte es als notwendig zu meinem Artikel in den IWÖ-Nachrichten Nr. 04/2016 mit dem Titel "Neue Homepage über Notwehrfälle mit Schußwaffen in Österreich" (Seite 40) zu erklären, daß der 2. Satz des 1. Absatzes ohne mein Wissen von der Schriftleitung derart gekürzt und verstümmelt wurde, daß der Rest des ersten Absatzes keinen rechten Sinn mehr ergibt.
Ich nehme zur Kenntnis, daß die Schriftleitung natürlich das Recht hat, Artikel zu bearbeiten. Aber wenn die Änderung einen Artikel so entstellt, daß er (der 1. Absatz) danach einen Schmarren darstellt, dann habe ich dafür kein Verständnis. Ich werde daher in Zukunft keine Artikel mehr einsenden.
Franz Schmidt
Euer (Noch-) Ehrenmitglied
Hallo Franz,
geh komm, reg´ Dich doch nicht auf!
Vielleicht war es ein Versehen od. irgendwas ist schief gegangen. Ich nehme an, das war bestimmt keine Absicht.
Bleib kuuuuhl, und steh über den (dzt?) etwas chaotischen Zeiten.
LG Steamy