Zitat:
--> gibt es bei sogenannten Elektro (Impuls) Schocker eine Spannungsobergrenze? also zB 750.000 Volt? Ich meine nicht die Teaser!
--> Kann ich mich darauf verlassen, das mir ein Händler im Waffengeschäft nur Waffen/Elektroschocker verkauft, die ich auch besitzen darf? So ala "Vertrauensgrundsatz wie in der StVO"!
--> Meine Partnerin erwägt eben solch einen E-Schocker zur SV außerhalb des Eigenheims zu erwerben. Kauft Sie nun einen falschen, weil der Händler ihr diesen verkauft hat und Sie es nicht besser wusste und Sie hätte bereits die WBK, hätte das Auswirkungen wie zB den Entzug der WBK bei einem SV-Fall, wenn die Exekutive diesen "zu starken E-Schocker" sicherstellt?
--> Wenn ich mit meiner Waffe, egal ob Kat.B oder C, und meiner WBK ins Ausland fahre - auf einen Schießwettbewerb - darf ich das, oder benötige ich noch zusätzlich ein spezielles EU-Dokument? Was ist zu beachten?
--> Wo finde ich die IWÖ-Formblätter zu diversen Themen zB: Waffenüberprüfung? Auf der HP habe ich nichts gefunden.
--> Verwahrung der Waffen im Reihenhaus:
Ich hätte vor im EG gleich nach dem Vorzimmer einen kleinen Safe zu montieren, in den ich die Pistole - geladen da zur SV - verwahre. Hat außerdem den Sinn, dass ich die Beamten nicht durch die ganze Wohnung führen muss um die Waffe herzuzeigen.
Im DG im Schlafzimmer hätte ich dann die Schrottflinte ebenfalls zur SV im geladenen Zustand in einem Waffenschrank - auf den auch meine Partnerin zugreifen kann/darf. Diese muss ich ja bei einer Kontrolle nicht vorweisen und hätte auch den Vorteil, dass die Angreifer erst die Stiegen rauf müssen und dort oben dann auf die geladene Schrottflinte "treffen" würden - wahrscheinlich würden Sie die Stiegen gar nicht mehr rauf wollen, also ich würde es vorziehen
--> Gibt es noch Chancen als Sammler die WBK zu erweitern? Wenn ja, wie ist "Sammler definiert"? Reicht es schon aus, dass ich angebe zB alle Arten von Revolver sammeln zu wollen? oder müssen es ganz bestimmte oder wertvolle sein? Bei KFZ (Oldtimern) wird ja auch nicht jedes Auto, dass das Alter erreicht zum Oldtimer.
und last but not least:
--> habt ihr grundsätzliche Tipps/Regeln für mich, die man(n) kennen sollte, wie zB. die "19`er Regel", also Meldung der Schußwaffenanzahl ab 20 Stück, oder die besondere Verwahrung und Meldung von Munition ab 5000 Stück? Also solche Sachen, die wichtig sind, aber ev. "übersehen" werden.
"Teaser" (zu Österreichisch "Frotzler") ist gut

das Gerät heißt "Taser". Elektroschocker haben eine Spannung bis 10kV (und etwa 3J pro Impuls, was etwa die Hälfte der Mündungsenergie einer Airsoftpistole entspricht), was weit unter den von Dir angegebenen 750kV liegt (was etwa das doppelte der 380kV einer Höchstspannungsleitung zur Fernübertragung ist). Ein PTB Prüfzeichen (plus gesundheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) für Elektroschocker wird nur in D verlangt.
Sofern ein solches Gerät im Waffenfachhandel (und nicht etwa auf einem Flohmarkt oder einem Jahrmarkt) erworben wurde, darf man davon ausgehen, dass dieser in Ordnung sein wird. Einen Kontakt-Schocker darf jedermann ab 18 führen, auch einen Taser ohne Pfeilkartusche; mit Pfeilkartusche gilt er als "sonstige Schusswaffe" und zum führen wird ein Waffenpass (egal ab dafür oder für eine höhere Kategorie) benötigt.
Für das EU Ausland wird ein EU-Feuerwaffenpass benötigt, unter bestimmten Umständen ersetzt dieser in Verbindung mit einem Nachweis des Zwecks (Sport oder Traditionsveranstaltung) die "vorherige Einwilligung" des Ziellandes. Bei Durchfuhr (z.B. auf dem Landweg) durch einen Drittstaat (insbesonders Von A nach A über das "Deutsch Eck") kann es ohne "vorherige Einwilligung" trotzdem Probleme geben. Durch Vertrag bzw. Ausnahmeregelung ist idR nur Einfuhr und nicht Transit erfasst.
Die Hinweise zum verhalten bei der Verwahrungskontrolle werden regelmäßig in den IWÖ Nachrichten abgedruckt.
Die Regeln für die Verwahrung von Schusswaffen gelten auch für eventuelle Schlüssel zu den Behältnissen. Innerhalb der eigenen vier Wände darf die Waffe auch getragen werden.
Der unterschied zwischen einer "Sammlung" und einer "Ansammlung" liegt darin, dass erstere nach objektiven Kriterien gegliedert und zusammengestellt ist. Du wirst also ein Thema aussuchen müssen und (idR gegenüber einem Sachverständigen) ein zumindest überdurchschnittliches Fachwissen dazu nachweisen; hilfreich ist eine möglichst umfassende Fachliteratur zu Waffen im allgemeinen als auch zum Sammelthema. Das Sammelthema muss so spezifisch sein, dass man leicht feststellen kann, ob eine bestimmte Waffe dazu passt oder nicht. Schließlich muss man bei jedem Erweiterungsantrag darlegen, dass man sich brav an das Thema gehalten hat und dass es noch weitere zur Sammlung passende Stücke gibt. Und nicht zuletzt muss für die Verwahrung der beantragten Anzahl vorgesorgt sein.
Meldung nach §41 ist bei erstmaligem Erreichen der 20er Grenze für Schusswaffen sowie bei jeder Verdoppelung erforderlich; hinsichtlich der 5000er Grenze für Munition nur einmal.