Zitat:
Ich bin 2x jährlich in der Tschechischen Republik zum GKP Schießtraining - bisher ausschließlich mit gestellten Waffen.
Da das Angebot nunmehr auch auf SLB und SSG ausgedehnt wird und hier die eigene Waffe mitzubringen ist, meine Frage:
ist ein Feuerwaffenpass zu beantragen und ist hier jede mitgeführte Waffe einzutragen (geht sich das überhaupt aus, wenn man mit 2x Kat. B und 2x Kat C Waffen anreist) ? Auch habe ich gehört, dass Einladungen notwendig sind - sind diese formgebunden und zeitlich beschränkt ? Ist sonst noch etwas zu beachten ?
In den EU-FWP kannst Du so viele Waffen eintragen lassen wie Du willst. IIRC hat der Vordruck Platz für 5 Waffen. Notfalls braucht man halt mehrere Zettel.
Die Einladung ersetzt bei Vorliegen einer bilateralen Vereinbarung bzw. eines entsprechenden Gesetzes des Gastlandes die sonst erforderliche "vorherige Zustimmung". Die Einladung/Buchungsbestätigung muss personenbezogen sein und ein konkretes Datum (bzw. Zeitraum bei mehrtägigen Veranstaltungen), sowie einen konkreten Ort enthalten und selbstverständlich vom Aussteller unterschrieben sein. Ein Bezug auf die Gesetzesstelle, wonach die Einladung die "vorherige Zustimmung" ersetzt ist auch günstig.
In der Vorschrift kann auch eine Begrenzung der Stückzahl (z.B. 3 Schusswaffen plus 500 Schuss Munition) enthalten sein, die natürlich einzuhalten ist. Will man mehr, dann braucht es wieder die "vorherige Zustimmung", die man üblicherweise beim Konsulat des Gastlandes beantragen kann (was aber vermutlich auch dauern kann, daher rechtzeitig im Vorfeld erledigen).