Mir ist klar, daß noch nicht alles "in trockenen Tüchern" ist, aber trotzdem stelle ich mir die Frage, wie es weitergehen soll.
Auf alle Fälle wird uns nächstes Jahr Post vom Gesetzgeber ins Haus flattern.
Zitat:
Magazine mit großer Kapazität - maximal 20 Schuß bei Faustfeuerwaffen, zehn bei halbautomatischen Langwaffen - werden verboten. Es wird aber nicht nur das Magazin verboten, sondern auch die Waffe.
Das würde bedeuten, daß JEDE Schusswaffe, für die es
WELTWEIT ein Magazin größer als 10 bzw 20 Schuss gibt, per Gesetz verboten ist.
Anderfalls müsste die
weltweite Produktion großer Magazine, aber auch die
Produktion der Waffe selbst, gestoppt werden, was im Grunde nicht durchführbar ist. Anderes anzunehmen, wäre Phantasterei.
Ergo würde zB eine Glock als Neuware nicht mehr erhältlich sein.
Auch eine Walther P99/PPQ (30er Magazin) würde das betreffen.
Den Herstellerfirmen würde das einen Verlust ungeahnten Ausmasses bescheren.
Ob die damit freude haben werden, bezweifle ich.
Zitat:
Nach einer Übergangsfrist sind die Magazine bei der Behörde zu melden, dürfen aber im Regelfall behalten werden.
Was ist aber, wenn ich gar keine habe oder sie einfach nur nicht angebe?
Wie will der Gesetzgeber das kontrollieren?
Zitat:
Die dazugehörige Waffe wechselt damit aber in die Kategorie A. Für den Altbesitz wird aber eine Genehmigung erteilt.
also wieder mal typisch Österreich. Halb Legal, halb Illegal.
Zitat:
...hängt die Einstufung der Waffe nur vom Magazin ab. Vernichtet man jenes mit der großen Kapazität, ist die Waffe "nur" Kategorie B und kann von anderen Berechtigten mit WBK oder Waffenpaß weiterhin erworben und mit den "kleinen" Magazinen verwendet werden.
IMO ist auch diese Variante undurchführbar.
Denn der Erwerb eines großen Magazins auf dem Schwarzmarkt wird dadurch nicht berührt.
Zitat:
Der Psychotest für die Erlangung einer WBK oder eines Waffenpasses kann nicht mehr ohne weiteres wiederholt werden. Neben der Einführung einer Wartefrist von sechs Monaten für ein erneutes waffenpsychologisches Gutachten gibt es eine Sperre für den Bewerber nach dem dritten negativen Antritt.
Dagegen hab' ich nichts. Ganz im Gegenteil.
Allerdings würde ich mir wünschen, daß bei einem Führerscheinneuling genauso verfahren wird.
Schliesslich kann auch ein Auto als Waffe mißbraucht werden.
Und Psychos mit Führerschein gibt es ohnehin schon genug.
lG, Nemesis