Zitat:
bist du nicht mit der Definition zufrieden? kenn mich nun nicht aus ...
meinst du Zivildiener haben und wollen absolut nichts mit einer Waffe zu tun haben?
was willst du uns damit jetzt sagen?
...
Sorry, ich bin kein routinierter "Poster". Ich muß genauer ausführen, was ich mit einem Post aussagen will! Also:
Es geht mir nicht darum die Formulierung an sich zu beurteilen, sondern klarzustellen was in einer Zivildiensterklärung eigentlich drinsteht. Beim Lesen hier im Forum habe ich nämlich den Eindruck gewonnen,daß viele die hier posten glauben,
die Zivildiensterklärung sagte aus, daß der "Erklärende" den Umgang mit Waffen generell ablehnt.
Wäre dies so, ist die Einstellung "Ein Zivi braucht keine Waffe" durchaus nachvollziehbar.
Aber meiner Meinung nach, sagt die Gesetztlich vorgegebene Formulierung des Zivildienstantrages NICHT aus "Ich will keine Waffe angreifen", sondern viel mehr "ich will nicht auf Menschen schießen(, außer wenn ich keine andere Möglichkeit sehe mein eigenes Leben vor einem direkten Angreifer zu schützen)".
Diese "kleine" Einschränkung der Aussage "ich will nicht auf Menschen schießen" ist, so wie ich es verstehe, auch die EINZIGE Situation in der ein legaler, privater Waffenbesitzer Waffengewallt gegen Menschen ausüben darf!
Ich kann daher nicht nachvoliehen, daß die Zivildiensterklärung ein Verbot des Besitzes von FFW (Kategorie B) begründet; und schon gar kein Verbot der Benutzung als Sportgerät (IPSC) (Sportschützen schießen nicht auf Menschen!). Ich könnte mir sogar Gründe vorstellen daß ein eingefleischter Parzifist den Besitz von Kategorie A Waffen begründen kann.
Die in dem ZDG für die Zivildiensterklärung vorgeschriebene Formulierung
Zitat:
...von den Fällen der persönlichen Notwehr oder Nothilfe abgesehen – aus Gewissensgründen ablehnen, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden...
(bzw. der hier zitierte Teil davon), wäre meiner Meinung nach durchaus geeignet im Antrag für eine WBK vorzukommen.
Jemand der diese Passage nicht unterschreiben kann wäre meiner Meinung nach nicht als verläslich im Sinne des § 8 Absatz 1, Punkt 1 des Waffengesetzes einzustufen.
Zitat:
§ 8. (1) Ein Mensch ist verlässlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen
wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er
1. Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird;
Waffengewallt gegen Menschen aus
anderen Gründen als der persönlichen Notwehr oder Nothilfe ist, da sind wir uns doch sicher alle einig, eine mißbräuchliche Verwendung! Oder?
In wieweit diese Formulierung jetzt (moralisch) geeignet ist die Verweigerung des Wehrdienstes zu begründen mag diskutabel sein. Der Gesetztgeber hällt diese Formulierung wohl für geeignet!
Ich glaube daß es ein großer Unterschied ist, ob mich jemand persönlich und direkt bedroht, oder ob mir gegenüber ein anderer Soldat steht, der auch nicht freiwillig da ist, nichts gegen mich persönlich hat und eigentlich auch nicht auf mich schießen will.
(Ich stelle aber auch nicht die prinzipielle Notwendigkeit einer militärischen Landesverteidigung in Frage!)
Was im Einzelfall der Grund ist, daß jemand den Zivildienst dem Heer vorzieht ist bestimmt sehr unterschiedlich.
Es gibt bestimmt einige, vielleicht auch die Mehrheit - ich weiß es nicht, die gar nichts mit Waffen zu tun haben wollen. Die wird man in diesem Forum aber sicher nicht finden...
So, ich hoffe, daß ich alle Unklarheiten und Missverständnise bez. meiner Aussage beseitigen konnte (und keine neuen hervorgerufen habe).
LG,
R