Hallo Leute!
Da mein
alter Beitrag bereits im Archiv ist hier noch mal:
Zitat:
Ich komme aus der Süd-Ost Steiermark und war heute bei meiner
zuständigen BH um eine WBK zu beantragen.
Als Grund hab ich Sportschießen und §22 zur Selbstverteidigung
angegeben. Worauf die nette Damen von der BH meinte ob
ich in so einer abgelegenen Gegend wohne das ich eine Waffe
zur Selbstverteidigung bräuchte.
Da hab ich gesagt das nicht aber es wäre mein Recht.
Worauf sie sagte das müsste erst überprüft werden ob der
Grund zur Selbstverteidigung gerechtfertigt ist.
Muss ich den Grund zur Selbstverteidigung nun auch noch Rechtfertigen?
Ich bin wohl bei der selben BH wie
aus diesem Beitrag.
Was kommt den da noch auf mich zu?
Inzwischen ist schon ne ganze Weile vergangen.
Ich bekam dann auch eine Vorladung zum Amtsarzt.
Vorige Woche war ich dann auch dort. Alles in Ordnung.
Dann nochmal zum zuständigen Waffenreferenten der BH und
der hat mir dann nochmal versucht einzureden den Grund
Recht auf Selbstverteidigung zu streichen.
Damit war ich natürlich nicht einverstanden. Er meinte dann
noch ich sollte den Grund Rechtfertigen.
Da erst vor kurzen in meiner Nachbargemeinde bei mehreren
Häusern direkt neben der Hauptstraße eingebrochen wurde
meinte ich das müsste doch Grund genug sein.
Danach sagte er noch ich soll mich am darauffolgenden Tag
melden er müsse das noch mit dem Bezirkshauptmann besprechen.
Am nächsten Tag hab ich dann angerufen und alles wurde gut.
Heute hab ich die WBK endlich bekommen.
Waffenbesitzer zu werden ist wohl nicht überall so einfach aber
Hartnäckigkeit lohnt sich also doch.
MFG