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Dieses Unterforum dient der Faktensammlung, entsprechend sollen hier auch nur Fakten besprochen werden.
Geschieht etwa ein Verbrechen mit einer Schußwaffe, so hat es wenig Sinn ewig zu diskutieren, ob die Waffe legal besessen wurde oder nicht. Wenn es bekannt wird ist genug Zeit für Diskussionen.
"Was wäre wenn" - Spekulationen sollen unseriösen Medien vorbehalten bleiben.
Autor |
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sousek
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BeitragVerfasst: 5. August 2018, 21:28 |
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Registriert: 23. März 2010, 19:19 Beiträge: 3349
Wohnort: 1210 Wien
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Also, wie die Printmedien melden hat ein 21-jähriger am Mittwoch in einem Gastgarten in Wien mit einer CZ-75 Suizid begangen. Laut Medien hatte er für die Tatwaffe eine gültige WBK. Abgesehen von der Tragik solcher Geschehnisse wäre es interessant zu wissen wie das BMI diese Tat einstuft. Nach rein rechtlichen Gesichtspunkten war das natürlich eine NICHT legale Waffe da er diese ja mit der WBK nicht führen durfte.....
Erfahren werden wir das jedoch nicht, aber anzunehmen ist, daß es als Suizid mit Legalwaffe in der Statistik landet.....
Grüsse
sousek, 718
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FSchmidt
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BeitragVerfasst: 6. August 2018, 14:33 |
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Registriert: 4. Januar 2006, 21:32 Beiträge: 214
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a) das BMI unterscheidet nicht.
b) als "legal". Die Waffe war in legalem Besitz. So hat mir das auch mein Supervisor Univ-Prof. Dr. Franz Császár gelernt.
Schade um das junge Leben. Die Tat hatte sicher eine tiefgreifende Ursache für ihn.
Ich hebe meinen Hut vor ihm. Er hat niemanden was getan, abgesehen von der Trauer seiner Angehörigen.
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